Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Unbekannten vom 10.11.2005 wurde mit sofortiger Wirkung auf „unbestimmte“ Zeit, siehe §1Abs.1 der Stammtischlampen Eiderstadt ins Leben gerufen.
Der Stammtischlampen Eiderstadt gibt sich nachstehende Satzung und Geschäftsordnung
§1
Aufgaben und Ziele
Der Stammtischlampen Eiderstadt soll den Zusammenhalt der Stammtischbrüder auf mindestens 100 Jahre ermöglichen, 2. Er soll die Geselligkeit fördern, den Alltag vergessen lassen aber auch einen ernsthaften Gedankenaustausch fördern, 3. Vor allen Dingen soll er die Mitglieder vor dem Austrocknen bewahren.
§2
Mitglieder
Gründungsmitglieder der Stammtischlampen Eiderstadt sind:
sven leckzut
tom emminghaus
olaf leckzut
michael minck
michael warneke
malte jürgensen
bert gutowski (HerrBert, so viel Zeit muss sein)
diedrich von der recke
thorsten heins (PapaHeins)
Neuaufnahmen zum Stammtischlampen Eiderstadt sind grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen möglich, 2.1 Die Neuaufnahme kann nur auf Antrag eines Mitgliedes des Stammtischlampen Eiderstadt erfolgen, 2.2 Die Neuaufnahmen sind anzahlmäßig begrenzt; in einem Kalenderjahr ist maximal eine Neuaufnahme erlaubt!!! 2.3 Neuaufnahmen sind frühestens 2006 möglich, 2.4 Die Neuaufnahme erfolgt in Abwesenheit des Neuaufzunehmenden in geheimer Wahl, 2.5 Die Neuaufnahme ist erfolgt, wenn die Wahl durch die Gründungsmitglieder des Stammtischlampen Eiderstadt unter Berücksichtigung des §2Abs.1 einstimmig erfolgt ist. Die Wahl kann frühestens 14 Tage und am III. Donnerstag nach Antragstellung auf Neuaufnahme erfolgen, 2.6 Mit der Wahl ist der Neuaufgenommene vollwertiges Mitglied des Stammtischlampen Eiderstadt, 2.7 Der Neuaufgenommene hat beim ersten dabei sein dafür zu sorgen, dass §1Abs.3 während des offiziellen Teils in Kraft tritt, 2.7.1 Der Neuaufgenommene hat eine Probezeit von vier bis sechs Monaten (abhängig von seinem Benehmen), 2.8 Neuaufnahmen werden in einem gesonderten Anhang an dieser Satzung und Geschäftsordnung geführt, damit die Ausgaben des Kassenwarts immer schön gering sind.
§3
Gäste
Jedes Mitglied ist berechtigt, männliche Gäste zu den Stammtischsitzungen mitzubringen, sofern der Gast in der Lage und Willens ist, seine verursachten Kosten selbst zu tragen und im übrigen für Verschwiegenheit bürgt. Jeder mitgebrachte Gast ist durch das Stammtischlampen Eiderstadt Mitglied dem Stammtischlampen Eiderstadt vorzustellen; Liquiditätsnachweise sind nicht erforderlich.
§4
Tagungen, Veranstaltungen
Der Stammtischlampen Eiderstadt hat im Jahr 12 Tagungen und mindestens eine Veranstaltung durchzuführen. Die Tagungen finden regelmäßig am IV. Donnerstag eines jeden Monats in der Zeit von 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr statt. Die Teilnahme an den Tagungen ist Pflicht. Entschuldigungen sind zulässig; sie sind bis Tagungsbeginn bei einem Stammtischlampen Eiderstadt Bruder vorzubringen (fernmündlich). Verstöße werden gem. §11 Abs.1 Nr.11 geahndet, 2. die Veranstaltung/en soll/en auf jeden Fall §1Abs.2 und 3 erfüllen, Verstöße gem. §11Abs.1Nr.1 bis 13 mit Ausnahme von §11Abs.1Nr.11 können durch den Präsidenten für nichtig erklärt werden.
§5
Tagungsort, Tagungslokal
(Veranstaltungsort, Veranstaltungslokal)
Der Tagungsort sollte in der Regel Rendsburg und Umgebung sein. 1.1 Ausnahmen werden durch rechtzeitige Bekanntgabe des Präsidenten und des Internetverwalters öffentlich gemacht, so dass kein Stammtischlampen Eiderstadt Bruder irgendetwas zu meckern hat. 1.2 Der Gerichtsvorsitzende hat zudem Vollmacht, in Abwesenheit des Präsidenten, den Tagungsort zu bestimmen. 1.3 Das Tagungslokal wird von den Mitgliedern der Stammtischlampen Eiderstadt jeweils durch Beschluss festgelegt, 2. der Veranstaltungsort sollte in der Regel nicht Rendsburg sein, das Veranstaltungslokal wird wie in §5Abs.1.3 oder ggf. auch spontan festgelegt.
§6
Organe
Der Stammtischlampen Eiderstadt hat im Rahmen der ersten Tagung eines jeden Jahres einen Präsidenten, einen Kassenwart und einen Gerichtsvorsitzenden zu wählen. Der Präsident bildet mit dem Kassenwart und dem Gerichtsvorsitzenden das Stammtischgericht. Sollte der Stammtischlampen Eiderstadt es nicht bei der ersten Tagung schaffen o.g. Personen zu wählen, wird dieses spätestens bei der zweiten Tagung fällig und ausgeführt. Bei der Wahl zählt die einfache Mehrheit. Die Wahl ist nicht geheim und anfechtbar.
§7
Aufgaben des Präsidenten
Der Präsident hat alle Tagungen gemäß §4 zu leiten. Ihm obliegt solange die Tagungsleitung, bis er den offiziellen Tagungsteil schließt. 1.1 Der offizielle Tagungsteil darf nicht länger als 15 Minuten dauern, 1.2 es sei denn, die Mitglieder beschließen eine Verlängerung, 2. Der Präsident darf Geldbußen für alle im §11 dieser Satzung festgelegten Zuwiderhandlungen gegen die Mitglieder festsetzen. 2.1 Wird seine Entscheidung von mehr als 11/32 der anwesenden Mitglieder missbilligt, 2.2 so entscheidet das Stammtischgericht, 3. Der Präsident bestimmt den Festausschuss siehe auch §9a für die Veranstaltung gemäß §4 dieser Satzung, wobei er freiwillige Meldungen und Neuaufgenommene vorrangig zu berücksichtigen hat. Siehe auch §5 Abs.1.1 und §5 Abs.1.2.
§8
Aufgaben des Kassenwartes
Der Kassenwart verwaltet die Stammtischkasse und ist für die Vollstreckung der Geldbußen, in Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvorsitzenden, gemäß §7Abs.2 verantwortlich, sofern diese nicht freiwillig geleistet werden, 2. Der Kassenwart ist zugleich Protokollführer und hat eine Anwesenheitsliste zu führen; ebenfalls sind alle wichtigen Entscheidungen schriftlich festzuhalten, 3. Der Kassenwart ist zugleich Vertreter des Präsidenten im Verhinderungsfalle, 4. Seine Vertretung ist wiederum durch das an Lebensjahren älteste Mitglied wahrzunehmen.
§9
Der Gerichtvorsitzende
Der Gerichtsvorsitzende leitet alle Gerichtsverhandlungen. Seine Urteile sind unanfechtbar!!
Zusätzliche Aufgaben ergeben sich aus §5 Abs.1.2, §6 und §8 Abs.1.
§9a
Aufgaben des Festausschusses
Der Festausschuss hat freie Hand, sollte sich aber immer im/am Limit bewegen…
§10
Protokolle
1.1 Das Protokoll wird den Mitgliedern der Stammtischlampen Eiderstadt jeweils per E-Mail zur Einsichtnahme vorgelegt. 1.2 Über Änderungsanträge entscheidet der Stammtisch bei der nächsten Sitzung. 1.3 Wer das Protokoll in Papierform haben möchte, kann sich dieses gerne ausdrucken.
§11
Zuwiderhandlungen
Nachstehende Tatbestände stellen Zuwiderhandlungen dar und werden vom Präsidenten gemäß §7Abs.2 geahndet:
1.1 Zu spätes Kommen (bis 30.min) 2,- €
1.1.1 Zu spätes Kommen (ab 30. – 60.min) 4,- €
1.2 Zu spätes Kommen (ab 60.min) 5,- €
1.3 Zu frühes Gehen 2,- €
1.4 Nichtmitführen der Geschäftsordnung 1,- €
1.5 Reden ohne Worterteilung durch den Präsi im offiziellen Teil 2,- €
1.6 Überhaupt nicht reden im offiziellen Tagungsteil 5,- €
1.7 Zu lautes Reden 1,- €
1.8 Zu leises Reden 1,- €
1.9 Unflätiges Reden 1,- €
1.10 Unhöfliches Benehmen 1,- €
1.11 Unentschuldigtes Fehlen 15,- €
1.12 Benehmen ohne jeglichen Tadel 2,- €
1.13 Klugscheißen 2,-€
§12
Kosten
Der Jahresbeitrag wird auf 25,-€ festgelegt, 2. Spenden sind jederzeit willkommen aber 2.1 Bescheinigungen dafür werden nicht ausgestellt, 3. der Betrag wird zu Beginn des neuen Jahres, spätestens bis zum 31.Jan. auf das folgende Konto überwiesen oder am IV. Donnerstag im Februar in Bar beim Kassenwart bezahlt 4. Neuaufnahmen haben immer den vollen Jahresbeitrag + einmalig 5,-€ Bearbeitungsgebühr zu zahlen, auch wenn der Eintritt zum Stammtischlampen Eiderstadt beispielsweise mitten im Jahr sein sollte (Pech gehabt – hätte Mann sich auch rechtzeitig überlegen können 🙂
Bank: VR-Bank im Kreis RD-ECK
Kto.Nr.: XXXXXXX779
BLZ: 21463603
§13
Beschlussfassung
Beschlüsse des Stammtischgerichts werden mit qualifizierter Mehrheit gefasst, 2. Beschlüsse zur Änderung der Geschäftsordnung bedürfen einer 17/32-Mehrheit der Gründungsmitglieder gemäß §2.
Unterschrift aller Gründungsmitglieder:
Anhang zur Satzung und Geschäftsordnung
Weitere Mitglieder in nicht chronologischer Reihenfolge:
Mark Lemm, Willy Benz, Erwin (Fernmitgliedschaft), Jan Tiedemann, Leif Erlhage, Flo Berndt, Tobi Gall; Alex v. Dewitz, Peer Mäder, Mirco Müller